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4-HAPPY-PAWS E.V. Tierhilfe Tiervermittlung
... anerkannt als gemeinnützig und besonders förderungswürdig

Schutzgebühr und Schutzvertrag, warum?


Schutzgebühr

Alle Mitglieder unseres Vereins arbeiten ehrenamtlich und tragen viele Kosten aus eigener Tasche, z. B. Benzinkosten für Fahrten zu Tierärzten, Pflegestellen oder Transporten.

Die Schutzgebühr deckt die tatsächlich entstehenden Kosten für tierärztliche Betreuung: Kastration, Impfungen, Chip, EU-Heimtierausweis, sowie weitere Versorgungsleistungen bei Weitem nicht vollständig ab.

Durch die Schutzgebühr wird sichergestellt, dass unsere Tierschutzarbeit vor Ort sowie hier in Deutschland dauerhaft fortgeführt werden kann.

Die in unseren Anzeigen angegebene Schutzgebühr ist nicht verhandelbar.

 

Die Schutzgebühr beinhaltet die Kosten für:

Alle Tiere sind entsprechend den geltenden EU-Einreisebestimmungen geimpft, gechipt und altersbedingt kastriert.

Sollte es wider Erwarten dazu kommen, dass ein Tier aus welchen Gründen auch immer zurückgegeben werden muss, kann die Schutzgebühr nicht erstattet werden. Eine Rückerstattung würde unsere Arbeit gefährden und die Hilfe für weitere Tiere unmöglich machen.

Die Schutzgebühr ist vor Übergabe des Tieres auf das Vereinskonto zu überweisen.

 

Die Schutzgebühr beträgt für:

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Schutzgebühr nicht um einen Kaufpreis handelt.

Eine Spendenquittung kann nicht ausgestellt werden, da mit der Schutzgebühr ausschließlich die bereits entstandenen Kosten für das vermittelte Tier gedeckt werden.

Das Geld steht dem Verein nicht als freie Spende zur Verfügung.

Unsere Hunde werden altersbedingt auf Leishmaniose, Babesiose, Ehrlichiose und Dirofilariose getestet. Die Tests werden in einem Labor durchgeführt.

Alle Katzen werden ebenfalls altersbedingt auf relevante Katzenkrankheiten getestet.

Zusätzlich fallen Transportkosten auf dem Landweg in Höhe von ca. 170 € an.

 

Schutzvertrag

Der Schutzvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Ihnen als neuem Tierhalter bzw. neuer Tierhalterin. Darin verpflichten Sie sich unter anderem, das Tier ausschließlich an unseren Verein zurückzugeben, falls Sie es nicht mehr halten können.

Der Schutzvertrag wird vor Übergabe des Tieres unterzeichnet.

Ohne unterschriebenen Schutzvertrag kann kein Tier übergeben werden.

Sollten noch Fragen zur Schutzgebühr oder zum Schutzvertrag bestehen, beantworten wir diese selbstverständlich gerne.